Kosten
Je nach Versicherungsvertrag übernehmen private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen einen Teil der Behandlungskosten und erstatten einige Medikamente.
Die Rechnungserstellung erfolgt im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH).
Gesetzliche Krankenkassen
Die Behandlungskosten werden teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Einzelheiten hierzu können Sie gerne bei uns erfragen.